_ Die BVSK-Honorarbefragung 2013 stellt eine geeignete Schätzungsgrundlage für das Grundhonorar und die Nebenkosten eines beauftragten Sachverständigen dar.
AG Koblenz, Entscheidung vom 26.3.2015, Az. 164 C 327/15; SP 2016, 19
_ Die BVSK-Honorarbefragung 2013 stellt eine geeignete Schätzungsgrundlage für das Grundhonorar und die Nebenkosten eines beauftragten Sachverständigen dar.
AG Koblenz, Entscheidung vom 26.3.2015, Az. 164 C 327/15; SP 2016, 19
Heidenheim an der Brenz
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